Wir freuen uns
auf Ihre Anfragen
Tel. +49 6332 80 63 0
Öffnungszeiten:
Mo-Do: 8:00 – 16:30
Fr: 8:00 – 15:30
Baumfällarbeiten für Zweibrücken & Umgebung
Sie suchen einen Profi für Ihre Baumfällarbeiten?
Die Firma Werner verfügt über langjährige Erfahrung im Fällen von Bäumen in jeder Größe und Länge. Daher sind wir genau der richtige Ansprechpartner wenn es um Baumfällarbeiten geht.
Wir bieten Ihnen
Baumfällungen in jeder Länge und GrößeGehölzrückschnitt
Häckselarbeiten
Holzentsorgung
Weiterverarbeitung zu Brennholz
Hohe Standards
Geschultes FachpersonalJahrelange Erfahrung im Fällen von Bäumen
Neueste Sicherheitstechnik
Ob zuhause im Garten oder an öffentlichen Plätzen. Beim Fällen von Bäumen gibt es einige sicherheitsrelevante Aspekte die beachtet werden müssen. Lassen Sie eine Baumfällung daher nur von geschultem Fachpersonal durchführen.
Wir arbeiten mit Profigeräten die wir selbst herstellen
Neben Kettensägen, Äxten und weiterem Standardgerät zur Baumfällung, arbeiten wir mit Geräten die in unserem Maschinenbaubereich entwickelt und produziert werden. So kommt der Werner Lichtraumprofilschneider beim fransenfreien Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern zum Einsatz. Der individuell einstellbare Schneidkopf ermöglicht freie Lage der Schnittfläche von der Vertikalen bis zu ca. 45° Neigung. Von dichten Hecken bis zu Ästen von 12 cm Stärke, kann jeder Holzbewuchs geschnitten werden. Technik vom Anwender für den Anwender.
Häufige Fragen zu Baumfällarbeiten
Was kostet es einen Baum fällen zu lassen?
Wie teuer an Baumfällung letztlich ist hängt von sehr vielen verschiedenen Faktoren ab. Um ein konkretes Angebot abgeben zu können, bedarf es daher verschiedener Informationen und die Kosten einschätzen zu können.
Wichtig sind u.a. die Größe des Baums und um welchen Baumtyp es sich handelt. Weiterhin sollte der Stammumfang bekannt sein und wie viel Platz zur Fällung des Baumes bereit steht.
So ist eine Fällung weitaus günstiger, wenn genügend Platz vorhanden ist um den Baum fallen zu lassen, als eine Teilzerlegung wegen Platzmangel, bei der der Baum von oben herab, stückweise zerlegt wird.
Unabhängig von den reinen Baumfällarbeiten können weitere Leistungen in Anspruch genommen werden, die sich preislich auf das Angebot auswirken.
Möchten Sie das die Krone entsorgt wird oder die Wurzel entfernt wird? Muss eine Fällgenehmigung eingeholt werden?
Möchten Sie also ein korrekt kalkuliertes Angebot von uns haben, ist es nötig, diese Angaben an uns zu übermitteln.
Wann darf man einen Baum fällen
Laut Bundesnaturschutzgesetz §39 ist zwischen dem 01.März und dem 30. September das Baum fällen verboten. Ausnahmen bestätigen hier die Regel. Diese betrifft Fällungen zu Bauzwecken sowie behördlich angeordnete Maßnahmen. Weiterhin sind diese Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Die optimale Zeit einen Baum zu fällen ist zwischen Oktober und Februar. Zu dieser Zeit haben die Bäume am wenigsten Wasser gespeichert. Das ist optimal wenn man das Holz zu Brennholz weiterverarbeiten und nutzen möchte.